Rat und Parlament einigen sich auf EU‑Mercosur-Agrarschutz

Kontext

Die vorläufige Verordnung setzt die in der EU‑Mercosur-Partnerschaftsvereinbarung und im vorläufigen EU‑Mercosur-Handelsabkommen enthaltene bilaterale Schutzklausel um und spiegelt einen institutionellen Austausch zwischen der Ratspräsidentschaft und dem Europäischen Parlament wider. Der Text betrifft den formalen Rahmen für die Steuerung der landwirtschaftlichen Handelsbeziehungen zwischen der EU und den Mercosur-Partnern.

Zentrales Thema

Die Verordnung zielt darauf ab, den Schutz für EU-Landwirte zu stärken, indem sichergestellt wird, dass Schutzmaßnahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse schnell und wirksam angewendet werden können, wenn Einfuhren aus Mercosur-Partnern der EU-Agrar- und Lebensmittelsparte ernsthaften Schaden zufügen oder zuzufügen drohen. Der Fokus liegt darauf, eine zeitnahe und effektive Nutzung des bilateralen Schutzmechanismus im Rahmen der Abkommen zu ermöglichen.

Worauf achten

Die Vereinbarung berührt nicht die laufenden Beratungen im Rat über die Unterzeichnung und den Abschluss des Partnerschaftsabkommens und des vorläufigen Handelsabkommens; weitere Beratungen des Rates werden daher folgen.

Quellen

Offizielle Dokumente

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