Kommission konsultiert zur Verlängerung und Änderung des vorübergehenden Rahmenwerks für Staatshilfen in Krisenzeiten

Verfahrensübersicht

Die Kommission hat den Mitgliedstaaten einen Entwurf zur Konsultation vorgelegt, mit dem das vorübergehende Rahmenwerk für Staatshilfen verlängert und geändert werden soll. Dieses Rahmenwerk wurde ursprünglich am 23. März 2022 verabschiedet und am 20. Juli 2022 geändert, um die Ziele des Pakets zur Wintervorbereitung und von REPowerEU zu ergänzen. Der Entwurf zielt darauf ab, das Rahmenwerk so anzupassen, dass die Mitgliedstaaten die Flexibilität der Staatshilfen weiterhin nutzen können, um ihre Volkswirtschaften im Kontext des Kriegs Russlands gegen die Ukraine zu unterstützen.

Worum es geht

Die Konsultation umfasst Maßnahmen zur Sicherstellung, dass die Unterstützung weiterhin gezielt und verhältnismäßig bleibt, gleichzeitig die Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen gewährleistet ist und die grünen Ziele vorangetrieben werden. Vorgeschlagene Änderungen beinhalten eine Verlängerung, eine verhältnismäßige Erhöhung der maximalen Beihilfeobergrenzen, eine gezielte Erleichterung der Liquiditätsunterstützung für Energieunternehmen, die Vereinfachung der Kriterien für die Unterstützung von Unternehmen, die von hohen Energiepreisen betroffen sind, die Klarstellung der Bewertungskriterien für Rekapitalisierungen sowie zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung der Reduzierung der Stromnachfrage.

Zeitplan

Die Mitgliedstaaten können nun zu dem Entwurf Stellung nehmen. Das vorübergehende Rahmenwerk ist derzeit bis zum 31. Dezember 2022 für Maßnahmen zur Liquidität und zur Deckung von Energiekosten und bis Ende Juni 2023 für Maßnahmen zu erneuerbaren Energien und Dekarbonisierung anwendbar.

Quellen

Offizielle Dokumente

Neueste EU-Handelsentwicklungen

Ähnliche handelspolitische Maßnahmen

Language