Kommission konsultiert die Mitgliedstaaten zum Vorläufigen Krisen- und Übergangsrahmen

Verfahren in Kürze

Die Kommission hat den Mitgliedstaaten einen Entwurf zur Konsultation vorgelegt, mit dem der Vorläufige Krisenrahmen in einen Vorläufigen Krisen- und Übergangsrahmen im Rahmen des Green Deal Industrial Plan überführt werden soll, und erfragt Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Änderungen der Beihilferegeln.

Worauf es ankommt

Der Vorschlag zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, die industrielle Dekarbonisierung zu unterstützen und Investitionen in Ausrüstungen für den Übergang zur Klimaneutralität zu ermöglichen, wobei das Wettbewerbsniveau des Binnenmarkts gewahrt bleiben soll. Vorgeschlagene Änderungen würden Unterstützung für alle erneuerbaren Quellen erlauben, Zuschüsse für weniger ausgereifte Technologien wie erneuerbarer Wasserstoff ohne wettbewerbliche Ausschreibungen zulassen, vorbehaltlich von Schutzvorkehrungen, höhere Beihilfeobergrenzen mit vereinfachten Berechnungen und gezielte Unterstützung für die Produktion von Batterien, Solarmodulen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren, CO2-Abscheidung und damit verbundenen kritischen Rohstoffen vorsehen, sowie zusätzliche Ausgleichsbeihilfen für benachteiligte Regionen oder grenzüberschreitende Investitionen, sofern Unterstützung aus Drittländern verfügbar ist.

Zeitplan

Die Mitgliedstaaten können nun Stellung nehmen, und die Kommission beabsichtigt, den Vorläufigen Krisen- und Übergangsrahmen in den kommenden Wochen zu verabschieden. Die neuen Bestimmungen sollen bis zum 31. Dezember 2025 gelten.

Quellen

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