Europäisches Parlament verabschiedet Entschließung zum Fischerei-Protokoll mit Guinea-Bissau

Entscheidung

Am 2. April 2025 in Straßburg nahm das Parlament einen Antrag auf eine nichtgesetzgeberische Entschließung (P10_TA(2025)0054; Dokument A10-0040/2025) des Ausschusses für Fischerei, Berichterstatter Eric Sargiacomo, an, der den Entwurf des Beschlusses des Rates über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Durchführungsprotokolls (2024–2029) zum Partnerschaftsabkommen über die Fischerei mit der Republik Guinea-Bissau betrifft; der Antrag wurde mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen.

Was sich ändert

Die angenommene Entschließung dokumentiert die formelle Stellung des Parlaments zum Entwurf des Ratsbeschlusses über den Abschluss des Durchführungsprotokolls 2024–2029 und stellt eine nichtgesetzgeberische Haltung dar, die im Plenum verabschiedet wurde; sie bildet damit den Beitrag des Parlaments zu den Verfahrensschritten hin zum Abschluss dieses Protokolls.

Wer ist betroffen

Das Ergebnis betrifft unmittelbar die Europäische Union und die Republik Guinea-Bissau und bezieht sich auf den Fischereisektor, der durch das Partnerschaftsabkommen abgedeckt wird.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Wednesday, 2 April 2025 - Strasbourg
    Adopted a motion for a non-legislative resolution on the Council decision to conclude the Implementing Protocol (2024–2029) to the EU–Guinea-Bissau Fisheries Partnership Agreement.

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