Bericht über gemeinsame Regeln zur Förderung der Reparatur von Waren

Position des Europäischen Parlaments

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat durch den Berichterstatter René Repasi einen Bericht zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über gemeinsame Regeln zur Förderung der Reparatur von Waren vorgelegt, und der Bericht wurde im Plenum eingebracht. Das Dossier wurde von Abgeordneten mehrerer politischer Gruppen sowie von der Kommission debattiert, und eine frühere Plenardebatte zu der Akte hatte am 20. November 2023 stattgefunden.

Wesentlicher handelspolitischer Punkt

Der Bericht behandelt die Einführung gemeinsamer EU-Regeln zur Förderung der Reparaturfähigkeit und schlägt ausdrücklich Änderungen der Verordnung (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828 vor, was auf Änderungen des EU-Verbraucher- und Durchsetzungsrechtsrahmens hinweist. Die Wortmeldungen im Plenum spiegelten parteiübergreifendes Interesse an den Auswirkungen dieser vorgeschlagenen Rechtsänderungen auf Verbraucher und die Funktionsweise des Binnenmarkts wider.

Weitere Schritte

Eine erste Abstimmung über die Akte hatte bereits stattgefunden, und die Angelegenheit wurde gemäß Regel 59(4) an den Ausschuss zur Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen zurückverwiesen.

Quellen

Offizielle Dokumente

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