Einwand gemäß Regel 115 gegen genetisch veränderte Baumwolle T304-40 angenommen

Entscheidung

Das Europäische Parlament nahm den Resolutionsantrag B10-0108/2026 an, verzeichnet als P10_TA(2026)0044, im Verfahren 2026/2518(RSP). Die Abstimmung fand in der Plenarsitzung (PV 11/02/2026 - 7.10) statt und der Antrag wurde angenommen.

Was sich ändert

Durch die Annahme des Antrags hat das Parlament einen Einwand gemäß Regel 115(2) und (3) in Bezug auf die genetisch veränderte Baumwolle T304-40 eingetragen. Der angenommene Text dokumentiert den formellen Einwand des Parlaments nach dieser Parlamentsregel.

Wer ist betroffen

Die Entscheidung betrifft unmittelbar die Zulassung und den regulatorischen Status der genetisch veränderten Baumwolle T304-40.

Quellen

Offizielle Dokumente

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