Beitritt Montenegros zum Übereinkommen von 2019 über gerichtliche Entscheidungen

EP-Position

Das Europäische Parlament begrüßte die positiven Bewertungen der Kommission und unterstützte den Beitritt Montenegros zum Übereinkommen von 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil‑ oder Handelssachen, wobei es feststellte, dass das Ständige Büro mitgeteilt hat, dass das Übereinkommen für Montenegro am 1. März 2026 in Kraft treten wird. Die Entschließung erinnert außerdem daran, dass jeder Nicht‑EU‑Staat gemäß Artikel 24 des Übereinkommens beitreten kann und dass Montenegro sein Ratifikationsinstrument am 21. Februar 2025 hinterlegt hat.

Wesentlicher handelspolitischer Punkt

Das Parlament hob hervor, dass das Übereinkommen die effektive internationale Zirkulation von Entscheidungen in Zivil‑ oder Handelssachen erleichtert, indem es den an grenzüberschreitenden Transaktionen Beteiligten Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit bietet. Es betonte, dass die Sicherstellung der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen den Zugang zur Justiz verbessern und Verfahrensdauern, Kosten und Risiken in grenzüberschreitenden Fällen verringern sollte.

Nächste Schritte

Das Parlament wies seinen Präsidenten an, diese Entschließung an die Kommission und den Rat weiterzuleiten.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Thursday, 12 February 2026 - Strasbourg
    Parliament adopted a resolution supporting Montenegro’s accession to the Judgments Convention and instructs the President to forward it to the Commission and Council.

Neueste EU-Handelsentwicklungen

Ähnliche handelspolitische Maßnahmen

Language