Mercosur: Europäisches Parlament billigt Schutzklauseln zum Schutz der EU‑Landwirtschaft

Verfahren in Kürze

Das Europäische Parlament hat eine Verordnung zu Schutzklauseln verabschiedet, die informell mit den EU-Mitgliedstaaten vereinbart worden war. Die Abstimmung ergab 483 Stimmen dafür, 102 dagegen und 67 Enthaltungen. Die Verordnung legt fest, wie die EU die im EU‑Mercosur-Handelsabkommen vorgesehenen Zollpräferenzen für landwirtschaftliche Einfuhren aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay vorübergehend aussetzen könnte, wenn ein Anstieg der Einfuhren den EU‑Produzenten schadet.

Worum es geht

Die Regeln richten sich an besonders sensitive Agrarprodukte, darunter Geflügel, Rindfleisch, Eier, Zitrusfrüchte und Zucker, und führen objektive Schwellenwerte ein, die Schutzmaßnahmen auslösen. Die Kommission leitet eine Untersuchung ein, wenn die Einfuhren dieser Produkte im Dreijahresdurchschnitt um 5 % steigen und die Einfuhrpreise 5 % unter dem entsprechenden Inlandspreis liegen. Untersuchungen können auch von einem Mitgliedstaat oder von Vertretern der Industrie beantragt werden. Die Kommission muss dem Parlament mindestens einmal alle sechs Monate über die Auswirkungen der Einfuhren berichten.

Zeitplan

Sobald die Verordnung formell vom Rat angenommen ist, wird sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt, sobald das vorläufige Handelsabkommen mit Mercosur in Kraft tritt.

Quellen

Offizielle Dokumente

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