Mercosur: EP verabschiedet Schutzklauseln zum Schutz der europäischen Landwirtschaft

Verfahrensüberblick

Das Plenum des Parlaments verabschiedete die neue, informell mit dem Rat vereinbarte Verordnung, die bilaterale Schutzklauseln in das EU‑Mercosur‑Abkommen aufnimmt. Die Regelung wurde mit 483 Stimmen dafür, 102 dagegen und 67 Enthaltungen gebilligt.

Worum es geht

Die Zollpräferenzen für empfindliche landwirtschaftliche Einfuhren können vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein Anstieg der Einfuhren den europäischen Produzenten erheblichen Schaden zufügt, und die Kommission muss in solchen Fällen Ermittlungen durchführen. Die Regelung legt Schwellenwerte fest, die Untersuchungen für empfindliche Produkte wie Geflügelfleisch, Rindfleisch, Eier, Zitrusfrüchte und Zucker auslösen, und ermöglicht es Mitgliedstaaten, natürlichen oder juristischen Personen des Sektors und Verbänden, Untersuchungen zu beantragen; die Kommission muss das Parlament zudem mindestens alle sechs Monate informieren.

Zeitplan

Nach der formellen Billigung durch den Rat wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und die Schutzklauseln treten in Kraft, sobald das vorläufige Handelsabkommen mit Mercosur in Kraft tritt.

Eine ausführlichere Fassung wird separat veröffentlicht.

Quellen

Offizielle Dokumente

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