EU-Parlament nimmt Änderungen der Weinmarktregeln an

Entscheidung

Am 10. Februar 2026 nahm das Europäische Parlament in Straßburg das vorläufige Abkommen zum Bericht A10-0220/2025 des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung an, schloss damit die erste Lesung des Parlaments ab und zeichnete den angenommenen Text als P10_TA(2026)0028 auf; ein Antrag auf Abstimmung über die Änderungsanträge wurde abgelehnt und die Erklärung der Kommission wurde gebilligt.

Welche Änderungen

Der angenommene Text ändert die Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) Nr. 251/2014 in Bezug auf bestimmte Marktregeln und sektorspezifische Unterstützungsmaßnahmen im Weinsektor und für aromatisierte Weinprodukte, wie im vorläufigen Abkommen und im vom Berichterstatterin Esther Herranz García erstellten Ausschussbericht dargelegt.

Wer ist betroffen

Die Maßnahmen betreffen den EU-Weinsektor und die Betreiber aromatisierter Weinprodukte und fallen in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Tuesday, 10 February 2026 - Strasbourg
    Parliament adopted the provisional agreement amending wine sector market rules and sectoral support measures; first reading closed, Commission statement approved.

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