Der Rat gibt grünes Licht für landwirtschaftliche Schutzmaßnahmen im Rahmen des EU‑Mercosur‑Abkommens

Kontext

Der Rat hat am 5. März 2026 formell eine Verordnung verabschiedet, die die bilateralen Schutzklauseln des Partnerschaftsabkommens EU‑Mercosur und des vorläufigen Handelsabkommens EU‑Mercosur für landwirtschaftliche Produkte umsetzt. Die Verordnung gilt für sensible landwirtschaftliche Produkte, die von diesen Abkommen erfasst werden.

Kernpunkt

Die Verordnung zielt darauf ab, den Schutz der EU‑Landwirte zu stärken, indem sie es ermöglicht, Schutzmaßnahmen schnell anzuwenden, wenn Einfuhren von Mercosur‑Partnern drohen, den Erzeugern in der EU ernsthaften Schaden zuzufügen. Sie baut auf bestehenden EU‑Schutzmechanismen auf, führt jedoch schnellere Verfahren und vereinfachte Auslösemechanismen ein, legt eine Schwelle von 5 % über einen Dreijahresdurchschnitt fest, um Untersuchungen einzuleiten, verlangt, dass Untersuchungen innerhalb von vier Monaten abgeschlossen werden, und erlaubt in dringenden Fällen vorläufige Maßnahmen innerhalb von 21 Tagen.

Beobachtungen

Die Kommission wird Einfuhren sensibler landwirtschaftlicher Produkte proaktiv überwachen und regelmäßige Berichte über die Marktentwicklung veröffentlichen.

Quellen

Offizielle Dokumente

Neueste EU-Handelsentwicklungen

Vom selben Institut

Ähnliche handelspolitische Maßnahmen

Language