Kommission akzeptiert Preisverpflichtung eines chinesischen Elektroautoherstellers

Wesentliche Entwicklung

Die Kommission akzeptierte eine Preisverpflichtung von Volkswagen (Anhui) Automotive Company Ltd. und seiner verbundenen EU‑Partei SEAT S.A., die den Export des CUPRA Tavascan in die EU zu einem vorgeschlagenen Mindestimportpreis oder darüber zulässt und diese Einfuhren von den Ausgleichszöllen auf BEVs aus China befreit. Volkswagen (Anhui) verpflichtete sich außerdem, die Importmengen zu begrenzen und in BEV‑bezogene Projekte in der EU mit definierten Meilensteinen zu investieren.

Kontext

Eine Untersuchung der Kommission ergab, dass die von Volkswagen (Anhui) für den CUPRA Tavascan vorgeschlagene Preisuntergrenze der EU‑Industrie nicht schädlich wäre, was zur Annahme der freiwilligen Verpflichtung als Alternative zur Zahlung von Zöllen führte. Der Verpflichtungsmechanismus ermöglicht es Exporteuren, Ausgleichszölle zu vermeiden, indem sie oberhalb eines Mindestimportpreises verkaufen.

Wer ist betroffen

EU‑Importeure von CUPRA Tavascan‑BEVs aus China, Volkswagen (Anhui) Automotive Company Ltd. und SEAT S.A., Martorell, Spanien sind direkt betroffen, ebenso wie Akteure der EU‑Industrie sowie Compliance‑ und Zollteams, die BEV‑Einfuhren aus China überwachen.

Was zu erwarten ist

Der unmittelbare nächste Schritt ist die Umsetzung und Überwachung der Verpflichtung, einschließlich der Investitionsmeilensteine und der Mengengrenze; eine Nichterfüllung kann zur Rücknahme der Verpflichtung und zur rückwirkenden Wiedereinführung der Ausgleichszölle führen, wodurch Importeure Zöllen und Beschaffungsbeschränkungen ausgesetzt würden.

Quellen

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