Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 über die Ukraine-Fazilität

Entscheidung

Das Europäische Parlament hat durch Abstimmung in Straßburg am 11. Februar 2026 den Vorschlag der Kommission COM(2026)0022 (C10-0006/2026, 2026/0010(COD)) zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/792 angenommen; die Annahme ist unter P10_TA(2026)0036 verzeichnet und schloss die erste Lesung des Parlaments. Detaillierte Abstimmungsergebnisse sind verfügbar und wurden zuletzt am 23. März 2026 aktualisiert.

Was sich ändert

Der Rechtsakt ändert die Verordnung (EU) 2024/792, durch die die Ukraine-Fazilität eingerichtet wurde, und verändert damit das die Fazilität regelnde Rechtsinstrument. Das Sitzungsprotokoll vermerkt die Billigung der Änderung, gibt in dieser Zusammenfassung jedoch nicht den Wortlaut der konkret geänderten Bestimmungen wieder.

Wer ist betroffen

Die Änderung betrifft direkt die durch die Verordnung (EU) 2024/792 eingerichtete Ukraine-Fazilität und damit den Rechtsrahmen für dieses Instrument.

Quellen

Offizielle Dokumente

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