Verhandlungen vor der ersten Lesung des Parlaments (Regel 72) (Maßnahme ergriffen)

Position des Europäischen Parlaments

Die Protokolle halten fest, dass die Entscheidung des INTA-Ausschusses, in interinstitutionelle Verhandlungen einzutreten, am 9. Februar 2026 bekanntgegeben wurde (Protokoll vom 9.2.2026, Punkt 9) im Zusammenhang mit der ersten Lesung des Parlaments gemäß Regel 72. Da kein Antrag auf Abstimmung gemäß Regel 72(1) gestellt worden war, konnte der zuständige Ausschuss nach Ablauf der gesetzlichen Frist in Verhandlungen eintreten.

Wesentlicher handelspolitischer Punkt

Das hauptsächliche handelspolitische Ergebnis besteht darin, dass der für den internationalen Handel zuständige Ausschuss interinstitutionelle Gespräche auf der Stufe der ersten Lesung genehmigt hat, wodurch Verhandlungen mit anderen Institutionen ermöglicht werden, ohne dass eine Abstimmung nach Regel 72(1) stattgefunden hat. Diese verfahrensrechtliche Entwicklung ist in den Parlamentsprotokollen vom 9. Februar 2026 verzeichnet und spiegelt sich in den Protokollen vom 11. Februar wider.

Nächste Schritte

Der Ausschuss trat nach Ablauf der Frist in interinstitutionelle Verhandlungen ein, da kein Antrag auf eine Abstimmung nach Regel 72(1) eingereicht worden war; der Eintrag wurde zuletzt am 23. März 2026 aktualisiert.

Quellen

Offizielle Dokumente

Neueste EU-Handelsentwicklungen

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