EU‑Singapur‑Abkommen über digitalen Handel tritt in Kraft

Wesentliche Entwicklung

Das EU‑Singapur‑Abkommen über digitalen Handel (DTA) trat am 1. Februar 2026 in Kraft und ist das erste eigenständige bilaterale Abkommen der EU über digitalen Handel. Es ist Teil des wachsenden Netzwerks der EU von Abkommen über digitalen Handel und von Kapiteln zum digitalen Handel.

Kontext

Die Verhandlungen über das DTA wurden am 20. Juli 2023 aufgenommen und das Abkommen baut auf dem EU‑Singapur‑Freihandelsabkommen von 2019 auf, das weiterhin dauerhafte Vorteile bringt; im Jahr 2024 erreichte der gesamte EU‑Singapur‑Handel 131 Milliarden Euro, davon 83 Milliarden Euro im Dienstleistungsbereich und 48 Milliarden Euro bei Waren, und der Großteil des Dienstleistungshandels wurde digital erbracht.

Hauptbereiche

Das DTA etabliert Verbraucherschutz, einschließlich Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre, sowie Maßnahmen gegen unerwünschte kommerzielle Nachrichten; es fördert papierlosen Handel und die rechtliche Wirksamkeit elektronischer Signaturen, Verträge und Rechnungen und verbietet Zölle auf elektronische Übermittlungen sowie ungerechtfertigte Datenlokalisierungs- und erzwungene Quellcode‑Übertragungsanforderungen.

Nächste Schritte

Das Abkommen ist in Kraft getreten und wurde am 2. Februar 2026 veröffentlicht, wodurch die EU und Singapur in die Lage versetzt werden, die Zusammenarbeit in der Digitalpolitik voranzutreiben und gleichzeitig den politischen Handlungsspielraum zu behalten, um auf neue Herausforderungen zu reagieren.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • EU–Singapore Digital Trade Agreement enters into force
    The EU–Singapore Digital Trade Agreement entered into force on 1 February 2026, establishing rules for cross-border digital trade, boosting consumer protection, data privacy, and business certainty while prohibiting unjustified data localisation.

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