Parlament ersucht EuGH zur Vereinbarkeit des EU‑Mercosur‑Abkommens

Das Europäische Parlament ersuchte den Gerichtshof, ob das vorgeschlagene EU‑Mercosur‑Partnerschaftsabkommen (EMPA) und das Interims-Handelsabkommen (ITA) mit den Verträgen vereinbar sind, und hielt das Ergebnis im Plenarprotokoll vom 21. Januar 2026 fest.

Entscheidung

Das Parlament nahm den Entschließungsantrag B10-0060/2026 an und hielt den angenommenen Text als P10_TA(2026)0008 fest, während Antrag B10-0061/2026 abgelehnt wurde; diese Entscheidungen wurden in der Plenarabstimmung vom 21. Januar 2026 getroffen. Die Verfahrensreferenzen umfassen 2026/2560(RSP) und die zugehörige Akte 2025/2560(RSP).

Was sich ändert

Durch die Annahme von B10-0060/2026 ersuchte das Parlament formell den Gerichtshof um ein Gutachten zur Vereinbarkeit der vorgeschlagenen Abkommen mit den Verträgen, und diese Bitte spiegelt sich im angenommenen Plenartest und den Protokollen wider. Das Ergebnis stellt die formelle Position des Parlaments dar, die im juristischen Überprüfungsverfahren zu berücksichtigen ist.

Wer ist betroffen

Die Entscheidung betrifft direkt das vorgeschlagene EU‑Mercosur‑Partnerschaftsabkommen und das Interims-Handelsabkommen und bezieht den Gerichtshof als das Organ ein, das um ein Gutachten gebeten wurde.

Quellen

Offizielle Dokumente

  • Wednesday, 21 January 2026 - Strasbourg
    The EP adopted a motion for a resolution requesting the Court of Justice's opinion on the compatibility of the EU–Mercosur agreements with the Treaties; a second motion was rejected.

Neueste EU-Handelsentwicklungen

Ähnliche handelspolitische Maßnahmen

Language