Parlament billigt Schutzklauseln zum Schutz der EU‑Landwirtschaft

Kontext

Die Abstimmung reagiert auf die Handelsliberalisierung im Rahmen des EU‑Mercosur‑Handelsabkommens, das landwirtschaftliche Einfuhren aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay abdeckt. Die Abgeordneten nahmen die Maßnahmen an, um Schäden für EU‑Produzenten infolge dieses Abkommens zu verhindern.

Kernthema

Das Parlament hat eine Verordnung verabschiedet, die Schutzklauseln einführt und die vorübergehende Aussetzung von Zollpräferenzen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse ermöglicht, wenn die Einfuhren stark ansteigen und EU‑Produzenten schaden. Die Maßnahme wurde mit 483 Stimmen dafür, 102 dagegen und 67 Enthaltungen angenommen und legt Auslösewerte für Untersuchungen fest, wenn die Einfuhren sensibler Produkte wie Geflügel, Rindfleisch, Eier, Zitrusfrüchte und Zucker um 5 Prozent im Dreijahresdurchschnitt steigen, während die Importpreise 5 Prozent unter dem entsprechenden Inlandspreis liegen – eine niedrigere Mengenschwelle als die von der Kommission ursprünglich vorgeschlagenen 10 Prozent pro Jahr; Untersuchungen können auch von einem Mitgliedstaat oder von natürlichen oder juristischen Personen oder Vereinigungen, die die Branche vertreten, beantragt werden.

Zu beobachten

Die Kommission wird den Markt überwachen und alle sechs Monate berichten.

Quellen

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