Parlament billigt Mercosur‑Schutzklauseln für die EU‑Landwirtschaft

Kontext

Am 10. Februar 2026 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, die dem EU‑Mercosur‑Partnerschaftsabkommen bilaterale Schutzklauseln hinzufügt, um Bedenken hinsichtlich der Handelsliberalisierung mit den Mercosur‑Ländern Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay zu begegnen. Die neue Verordnung war bereits informell mit den EU‑Mitgliedstaaten abgestimmt und wurde mit 483 Stimmen dafür, 102 dagegen und 67 Enthaltungen angenommen.

Kernthema

Die Verordnung legt fest, wie die EU vorübergehend Zollpräferenzen für landwirtschaftliche Einfuhren aus den Mercosur‑Ländern aussetzen könnte, falls ein Anstieg dieser Einfuhren den EU‑Produzenten schadet, mit dem Ziel, den Sektor der EU‑Landwirtschaft nach der Handelsliberalisierung zu schützen. Sie bietet zusätzliche Garantien für sensible Produkte wie Rindfleisch und Geflügel und legt strikte Schwellenwerte fest, die die Schutzmaßnahmen auslösen.

Beobachtungspunkte

Die Europäische Kommission wird den Markt überwachen und alle sechs Monate berichten; diese Berichte dienen als Grundlage für mögliche Schutzmaßnahmen.

Quellen

Offizielle Dokumente

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