EU‑Mercosur‑Verordnung zur bilateralen Schutzklausel angenommen

Entscheidung

Parlament nahm die vorläufige Einigung zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel an, verzeichnet als P10_TA(2026)0030, und schloss damit seine erste Lesung; der Punkt wurde am 10. Februar 2026 im Plenum behandelt. Eine erste Abstimmung hatte am 16. Dezember 2025 stattgefunden und die Angelegenheit war gemäß Regel 60(4) an den Ausschuss zurückverwiesen worden, der für interinstitutionelle Verhandlungen zuständig ist, während ein Antrag auf Abstimmung über die Änderungsanträge abgelehnt und die Stellungnahme der Kommission angenommen wurde.

Was sich ändert

Der angenommene Text sieht eine Verordnung zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel vor, die auf Agrarprodukte im Rahmen des EU‑Mercosur‑Partnerschaftsabkommens und des vorläufigen EU‑Mercosur‑Handelsabkommens anwendbar ist, entsprechend dem Bericht zu COM(2025)0639.

Wer ist betroffen

Die Maßnahmen betreffen die EU und die Mercosur‑Partner sowie den Agrarsektor und wurden vom Ausschuss für internationalen Handel unter Berichterstatter Gabriel Mato vorbereitet.

Quellen

Offizielle Dokumente

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